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Notbetreuung

Die bisherige Notbetreuung wird fortgesetzt und in einem angemessenen Umfang ab dem 23.04.2020 auf weitere Bedarfs- und Berufsgruppen ausgeweitet.
Ob die erweiterte Notbetreuung ab dem 23.04.2020 auf Sie zutrifft, können Sie einer Liste entnehmen, welche Sie unter:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-04-17_anlage_2_zur_coronabetrvo_ab_23.04.2020.pdf
entnehmen. 
Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die zu den genannten Bedarfs- und Berufsgruppen gehören, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können. 

Ab dem 27.04.2020 wird das Angebot der Notbetreuung zudem auf folgende Bedarfsgruppen ausgeweitet:

„Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.“ (16. Schulmail des MSB NRW zum Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen)

Link zu den Formularen der Stadt Wesseling

Sollten Sie nun Betreuungsbedarf haben, melden Sie sich bitte zeitnah per Mail (Rheinschule@wesseling.de). Aufgrund des Betretungsverbotes bitten wir Sie, die Formulare so schnell wie möglich an uns zu mailen oder diese in unseren Briefkasten am Schultor einzuwerfen. Wir melden uns bei Ihnen.
Weiterhin gilt: Bitte gehen Sie verantwortungsvoll damit um und bedenken Sie immer, dass es sich um eine Notbetreuung handelt. Nehmen Sie diese bitte nur in Anspruch, wenn andere Lösungen ausgeschlossen sind. So tragen alle dazu bei, die sozialen Kontakte möglichst zu reduzieren.

Viele Grüße und geben Sie auf sich acht!

Catharina Schwarz
Rektorin

 

Corona – März 2020

Liebe Eltern,

besondere Zeiten verlangen uns ab, unseren Blick wieder auf das eigentlich Wesentliche zu lenken. Wir brauchen nun Kreativität, um diese Zeit gemeinsam gut zu überstehen. Das erste Mal scheint Zeit und Langsamkeit wieder wichtiger zu sein als Geld und Besitz. Auch wenn wir diese Form der Entschleunigung zunächst nicht wirklich genießen können, sollten wir das Beste aus der gemeinsamen Zeit in den eigenen vier Wänden machen.

Uns allen ist klar, wie groß die Belastung für Sie als Eltern in dieser Zeit sein kann, wenn Strukturen  wie Kindergarten und Schule von heute auf morgen wegbrechen.

Vielleicht schaffen Sie zu Hause eine Tagesstruktur, die Ihnen helfen kann. Planen Sie zum Beispiel feste Essenszeiten, Zeiten zum Lernen und zum Spielen. Beziehen Sie Ihr Kind in die Planungen mit ein. Ermöglichen Sie Ihrem Kind Bewegung. Durch Bewegungen können Anspannung und Stress abgebaut werden. Auf begrenztem Raum können zum Beispiel Gummitwist oder Springseile helfen.

Bewahren Sie sich eine positive Grundhaltung! Diese wird sich auf Ihr Kind übertragen.

Wir sind sehr sicher, dass wir gemeinsam diese ungewöhnliche Zeit meistern werden und freuen uns schon auf bessere Zeiten.

Bleiben Sie gesund!

Erste Info im März 2020

Liebe Eltern der Wesselinger Grundschülerinnen und Grundschüler,

wir möchten Sie an das Betretungsverbot für unsere Schulgebäude erinnern. Dies gilt ab Mittwoch, den 18. März für alle Eltern und Kinder. Ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler, die in einer Notgruppe betreut werden. Bitte verabschieden Sie die Kinder der Notgruppe am Schultor und holen Sie diese auch nur dort wieder ab.

Alle Anfragen an Schulleitung und Klassenleitung senden Sie bitte per Mail. Wir melden uns zeitnah zurück.

Mit herzlichen Grüßen und bleiben Sie gesund

Ihre Schulleitungen der Wesselinger Grundschulen