Neben den Büchern im Elternanteil, die Ihr Eigentum sind und bleiben, sind alle übrigen Schulbücher, die die Kinder benutzen, von der Schule gekauft worden und werden als „Ausleihbücher“ zur Verfügung gestellt.
Einige davon haben die Kinder meist täglich im Ranzen, wie z. B. das Sprachbuch oder das Mathebuch, weil diese oft auch für die Hausaufgaben nötig sind.
Andere werden zur Schonung des Materials und mit Rücksicht auf das Gewicht der Schultaschen im Klassensatz in der Schule verwahrt und zumeist nur im Unterricht benutzt, wie z. B. Lesebücher oder Sachbücher. An einzelnen Tagen werden sie mit nach Hause gegeben.
Wie bei allen Dingen, die man leihweise bekommt, gilt auch bei den Schulbüchern: Sie müssen besonders pfleglich behandelt werden und nach Ende der Ausleihzeit unter Berücksichtigung einer „normalen“ Abnutzung so zurückgegeben werden, dass sie weiterhin verwendbar sind.
In der Regel müssen unsere Bücher mindestens 4 Jahre in die Ausleihe gehen, damit bei dem zur Verfügung stehenden Finanzrahmen alle Kinder gut mit den notwendigen Schulbüchern und Lehrmitteln ausgestattet sind.
Die Bedingung, unter der die Stadt Wesseling als Geldgeberin die Bücher in die Ausleihe gibt, ist:
Wird ein Buch so beschädigt, dass es nicht mehr für die weitere Ausleihe verwendbar ist, so ist das Buch durch die Eltern des Kindes zu ersetzen. Das beschädigte Buch geht dabei in den Besitz der Eltern über.