Archiv der Kategorie: Elternbriefe

Erinnerungen

Vieles ist und war anders im sich dem Ende neigenden Jahr!

Vieles hat Angst gemacht. An viele Dinge mussten wir uns gewöhnen.

Umso wichtiger, dass wir versuchen, auch die schönen Dinge des vergangenen Jahres nicht zu vergessen und vielleicht sogar in den Mittelpunkt zu rücken.

Wir wünschen Ihnen, dass Sie die Zeit finden, für einen Moment die Sorgen loslassen zu können.

Genießen Sie im Familienkreis die vielen kleinen schönen Momente.

Passen Sie auf sich und Ihre Lieben auf!
Wir wünschen Ihnen einen guten Start in das neue Jahr.

Ihr Rheinschulteam

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Urfelder Sankt Martin in der Rheinschule

„Es ist wichtig, dass man trotz Maskenpflicht und Abstandhalten nicht den Spaß und die Freude verliert.“, sagte St. Martin unseren Rheinschülerinnen und Rheinschülern bei seinem Besuch auf unserem Schulhof.

Herr Keuth hatte ein kleines Feuer in einer Schale angezündet. Während des gestaffelten Unterrichtsbeginn durften unsere Schülerinnen und Schüler am Martinsfeuer in ihre Klassenräume gehen und dabei bekannte Martinslieder hören.

Im Anschluss standen die Kinder klassenweise um das Feuer herum, um St. Martin ihre selbstgebastelten Laternen zu präsentieren. Gemeinsam klatschten sie Martinslieder. Die Vierer boten St. Martin als Dank ein Rhythmuslied dar.

Auch wenn unser St. Martin, Mathias Engels, gleich vier Mal, jeweils für jede Klassenstufe, die Hoffnung ausdrückte, dass wir nächstes Jahr wieder mit hell erleuchteten Laternen durch Urfeld ziehen dürfen, war es den Kindern und auch uns Lehrerinnen anzumerken, wie schön es ist, auch in abgewandelter Form St. Martin zu feiern.

Natürlich brachte St. Martin für jedes Kind einen Weckmann mit, die der Ortsauschuss Urfeld gespendet hatte. Hierfür einen ganz lieben Dank an den Urfelder Ortsausschuss unter Vorsitz von Bernd Engels und dem Organisator Stephan Hahn.

Der Förderverein der Rheinschule – unter Vorsitz von Thomas Luy – hatte für jedes Rheinschulkind eine kleine gesunde Tüte mit Obst und einem kleinen Licht – einer Taschenlampe – gepackt. Einen ganz lieben Dank für die Organisation und natürlich an die fleißigen Packerinnen und Packer.

 

 

Ungewöhnliche Zeiten – ungewöhnliche Maßnahmen – außergewöhnliches Engagement

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Unser Hausmeister hat uns, damit die Kinder bei gutem Wetter auch draußen arbeiten können, Holzbänke gezimmert!

Außerdem hat er uns Plexiglasspuckschutze gebaut. Einmal für Kinder aus Risikofamilien und damit die Kinder zu uns Lehrerinnen die Abstandsregel auch unterschreiten dürfen.

Lieben Dank an unseren Hausmeister Thomas Keuth.

Lieben Dank auch an unseren Förderverein, der die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt hat.

„Keine halben Sachen“ – Eröffnung unserer neuen Schulbücherei

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Keine halben Sachen war das diesjährige Karnevalsmotto der Rheinschule. Auch vor dem Hintergrund immer weiter steigender Zahlen von OGS Kindern sind wir dabei unsere Räume so umzugestalten, dass die Kinder sich weiterhin wohlfühlen.

Die einzelnen Klassenstufen teilen sich jeweils zwei Klassenräume und die jeweils dazwischenliegenden Gruppenraum. Unsere sogenannten Jahrgangsinseln werden zum Treffpunkt der jeweiligen Stufen. Zwei Gruppenräume wurden im vergangenen Jahr schon entsprechend durch neues Mobiliar umgestaltet und berücksichtigen die Bedürfnisse der Kinder zum einen nach Ruhe aber auch beispielsweise zum Bauen und für Rollenspiele.

In gemeinsamen Planungssitzungen mit OGS, der Schule und der Stadt wurden Nutzungskonzepte für weitere Räume ausgearbeitet. Nach und nach sollen so den Kindern vielfältige Möglichkeiten für den Vor- und Nachmittagsbereich geboten werden.

Den ersten Raum konnten wir gestern in Betrieb nehmen. Der Träger unserer OGS –Rapunzel hat Mittel für entsprechendes Mobiliar zur Verfügung gestellt, um eine Bücherei/ einen Ruheraum zu schaffen.

Unsere ehemalige Lehramtsanwärterin, Annika Schulz, hat fleißig Verlage und Kinderbuchautoren und Autorinnen angeschrieben, und so einen Fundus an Kinderbüchern gesammelt. 

Unsere OGS-Leitung Frau Rosinski hat in den Herbstferien sehr fleißig gewerkelt, gebastelt und geräumt, um den ehemaligen OGS Raum zu einer durchdachten und den Bedürfnissen der Kinder entsprechenden, strukturierten Bücherei umzugestalten.

Für die Umgestaltung weiterer Räume wurden bereits Pläne ausgearbeitet. So ist z.B. ein Kreativraum und ein Bewegungsraum in Planung. Hier hat unser Förderverein schon grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, um uns finanziell zu unterstützen.

Ein komplettes „Ganzes“ würde entstehen, wenn wir ein Kinderestaurant einrichten dürfen, in der die Kinder in Ruhe und in einer vernünftigen Atmosphäre essen können.

Auch im Sinne von Schule und OGS

„Keine halben Sachen“ – 100 % Rheinschule

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Infos vom 23.10.2020

Liebe Eltern,

Der Bürgermeister hat vor dem Hintergrund der gestiegenen Fallzahlen das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung angeordnet. Ab Montag gilt wieder eine Maskenpflicht zusätzlich im Unterricht. Die Kinder dürfen die Masken auf ihrem festen Sitzplatz abnehmen. Dies gilt für die Klassen 2-4. Die Kinder des ersten Schuljahrs dürfen freiwillig eine Maske tragen.

Sollte ein Kind aus medizinischen Gründen vom Tragen einer Maske befreit werden, so ist ein Antrag unter Beilage eines entsprechenden medizinischen Gutachtens bei der Schulleitung zu stellen. Es muss gewährleistet werden, dass Kinder ohne Mund-Nasenschutz dann den Mindestabstand von 1,5m zu den anderen Kindern und zur Lehrerin eingehalten wird.

Liebe Eltern, bitte achten Sie auch noch einmal auf dem Schulweg und vor dem Schulgelände auf die Einhaltung des Mindestabstands.

Auch wenn wir wieder sehr auf den Mindestabstand, das Tragen einer Maske und die allgemeinen Hygienevorschriften achten müssen, freuen wir uns darauf, Ihre Kinder am Montag in der Schule zu begrüßen.

Liebe Grüße
Catharina Schwarz und Barbara Weinert

20.10.2020

Liebe Eltern,

bevor der Unterricht nach den Herbstferien beginnt, möchten wir Sie heute über den Inhalt der aktuell geltenden Schulmail vom 8.10.2020 informieren.

Allerdings ist kurz vor dem Ferienende mit einer erneuten Schulmail zu rechnen. Wir werden Sie informieren.

  • Lüften

Das Ministerium sieht folgende Regelung zum Thema Lüften vor:

„Das Lüften der Schulräume hat nachweislich großen Einfluss auf die Verminderung der Viruslast und trägt zur maßgeblichen Reduzierung des indirekten Infektionsrisikos bei. Eine wirksame und regelmäßige Durchlüftung der Räume muss daher sichergestellt sein. Als Richtwert kann gelten: alle 20 Minuten und nach jeder Unterrichtsstunde für mindestens 5 Minuten. Kann eine wirksame Belüftung nicht gewährleistet werden, kommen solche Räume für den regelmäßigen Aufenthalt einer Mehrzahl von Personen nicht in Betracht.“

Da wir nun verpflichtend sind, die Klassenräume sowohl während der Pausen als auch alle 20 Minuten während des Unterrichtes zu lüften, bitten wir Sie, Ihre Kinder entsprechend warm zu kleiden bzw. zusätzliche warme Kleidung (Jacke/Schal/Mütze/Handschuhe) mit in die Schule zu geben.

  • Mund-Nase-Bedeckung

„Die CoronaBetrVO in der seit dem 01. Oktober 2020 geltenden Fassung (vgl. https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200930_coronabetrvo_ab_01.10.2020.pdf) sieht hierzu vor, dass die Verpflichtung zum Tragen einer MNB für alle Personen gilt, die sich im Rahmen der zulässigen schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten.“

Zurzeit dürfen Grundschulkinder die Masken im Klassenverband abnehmen. Freiwillig darf die Maske selbstverständlich getragen werden.

Darüber hinaus kann die Schulleitung aus medizinischen Gründen von der Pflicht, eine MNB zu tragen, befreien. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen bedarf es für diesen Nachweis grundsätzlich der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Attests, das gewissen Mindestanforderungen genügen muss. Aus dem Attest muss sich regelmäßig jedenfalls nachvollziehbar ergeben, welche konkret zu benennenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf Grund der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Schule alsbald zu erwarten sind und woraus diese im Einzelnen resultieren.

Falls bei Ihrem Kind ein medizinischer Grund vorliegt, so beantragen Sie die Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung, unter Beilage eines entsprechenden Attests bei der Schulleitung.

Sollte die Stadt Wesseling für den Start nach den Herbstferien eine Verfügung zum Tragen der Masken im Unterricht erlassen, so werden wir Sie hierüber informieren.

  • Betretungsverbot/ Elternsprechtag

Die Eltern dürfen im Rahmen der Schulmitwirkungsgremien (Schulpflegschaft/ Schulkonferenz) die Schule betreten. Darüber hinaus besteht weiterhin ein Betretungsverbot für Eltern. Wir werden daher den Elternsprechtag – anders als bisher angekündigt-nur telefonisch durchführen. Ausnahmen können AO-SF – Gespräche und Hilfeplangespräche sein.

  • Schutz vorerkrankter Angehöriger, die mit Schülerinnen und Schülern in häuslicher Gemeinschaft leben

Das Ministerium sagt hierzu Folgendes:

„Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Großeltern oder Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine relevante Erkrankung, bei der eine Infektion mit SARS-Cov-2 ein besonders hohes gesundheitliches Risiko darstellt, besteht, sind vorrangig Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb der häuslichen Gemeinschaft zum Schutz dieser Angehörigen zu treffen.

 Die Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht kann zum Schutz ihrer Angehörigen nur in eng begrenzten besonderen Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankungdie konkret zu erwartenden Beeinträchtigungen und die Grundlage der attestierten ärztlichen Einschätzung ergeben. [ … ]

 Eine Entbindung von der Teilnahme am Präsenzunterricht kommt vor allem dann in Betracht, wenn sich die oder der Angehörige aufgrund des individuellen Verlaufs ihrer oder seiner Vorerkrankung vorübergehend in einem Zustand erhöhter Vulnerabilität befindet. Die Verpflichtung der Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am Distanzunterricht und zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.

 Diese Grundsätze gelten ebenso bei Anträgen auf Entbindung von der Teilnahme am Präsenzunterricht.“

  • Rückkehr von Schülerinnen und Schülern aus Risikogebieten/Schulpflicht

Bitte denken Sie daran, dass Sie sich bei der Rückkehr aus einem Risikogebiet (außerhalb Deutschlands) nach den Ferien in Quarantäne begeben müssen. Dazu haben Sie vor den Ferien eine entsprechende Information von uns erhalten.

  • Sportunterricht unter Coronabedingungen

Nach den Ferien wird der Sportunterricht größtenteils wieder möglich sein.  Die Stadt Wesseling hat die meisten Hallen für den Sportunterricht frei gegeben. Bitte geben Sie Ihren Kindern einen Turnbeutel mit in die Schule.

Wir denken, dass wir in den nächsten Tagen weitere Informationen vom Ministerium erhalten werden. Wir werden Sie dementsprechend informieren.

Liebe Grüße
Catharina Schwarz und Barbara Weinert

Herzlich Willkommen!

Liebe Eltern unserer zukünftigen Rheinschulkinder,

schön, dass Sie den Weg auf unsere Homepage gefunden haben und hier ein wenig herumstöbern. Einige von Ihnen haben schon Geschwisterkinder bei uns und kennen unsere Arbeit gut. Andere würden sich gerne einen persönlichen Eindruck machen. Leider ist dies in diesem Schuljahr – zumindest zur Zeit- nicht möglich.<br><br>Auf unseren Seiten können Sie sich einen ersten Eindruck verschaffen. Ihre Fragen dürfen Sie gerne auch telefonisch loswerden.
Zur Ihrer Information: Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch darauf, im Rahmen freier Kapazitäten, die nächstgelegene Grundschule zu besuchen.
Sollten mehr Anmeldungen vorliegen als wir Kapazitäten haben, entscheidet ein gesetzlich festgelegter Kriterienkatalog über die Aufnahme. Dabei werden zum einen Geschwisterkinder berücksichtigt und zum anderen die Entfernung zur Schule. Bei den katholischen Schulen spielt darüber die Konfession eine Rolle. Für Sie ist wichtig zu wissen, dass wir nur aufgrund dieser Kriterien Kinder aufnehmen können oder ablehnen müssen.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Stöbern.

Für das Rheinschulteam

Catharina Schwarz und Barbara Weinert (Schulleitung)

Wiedersehen

 

Liebe Eltern der Wesselinger Grundschülerinnen und Grundschüler,

wir freuen uns sehr darauf, Ihre Kinder wiederzusehen. Gerade in den nächsten zwei Wochen sind wir verpflichtet, sehr strenge Vorgaben umzusetzen.

Nachdem wir in der neuen Schulmail Vorgaben für das kommende Schuljahr bekommen haben, möchten wir Sie über die wichtigen Eckpunkte informieren.

Willkommenszeit:

  • Die Wesselinger Grundschulen starten mit einer Willkommenszeit, in der die einzelnen Klassen von möglichst wenigen Lehrkräften unterrichtet werden.

Unterrichtsbeginn:

  • Jede Schule legt einen offenen Unterrichtsbeginn fest, in der die Kinder zur Schule kommen. Die Kinder sollen in diesem Zeitrahmen direkt in die Klassen gehen. Bitte helfen Sie dabei, dass die Kinder auch vor dem Schulgelände Abstand halten. Auch sollten die Kinder nicht früher als angegeben zur Schule kommen.

Maskenpflicht:

  • Sobald die Kinder das Schulgelände betreten, müssen Sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Sie als Eltern müssen dafür Sorge tragen. Sobald die Kinder an ihrem festen Platz sitzen, dürfen die Masken abgelegt werden.

Pausenzeiten:

  • Damit die Klassen bzw. OGS-Gruppen sich nicht mischen, werden die Hofpausen räumlich getrennt und zeitversetzt stattfinden.

Krankheitsanzeichen:

  • Schnupfen: Bei Schnupfen muss Ihr Kind 24 Stunden zu Hause beobachtet werden, ob weitere Krankheitsanzeichen hinzukommen.
  • Bei anderen Krankheitsanzeichen, die auf eine Coronainfektion hindeuten können (Husten, Fieber, Halsschmerzen, Bauchschmerzen), muss Ihr Kind zu Hause bleiben. Alternativ können Sie ein ärztliches Attest vorlegen.

Corona App:

  • Wir empfehlen die Nutzung der Corona-Warn-App: Die Corona-Warn-App kann bei der Eindämmung der Pandemie einen zusätzlichen Beitrag leisten, indem sie schneller als bei der klassischen Nachverfolgung Personen identifiziert und benachrichtigt, die eine epidemiologisch relevante Begegnung mit einer Corona-positiven Person hatten. Zudem hilft sie, den zeitlichen Verzug zwischen dem positiven Test einer Person und der Ermittlung und Information ihrer Kontakte zu reduzieren. 

Schulgelände:

  • Das Schulgelände darf nur von den Schülerinnen und Schülern und dem Schul-/ OGS- Personal betreten werden, es sei denn Sie haben vorab einen Termin vereinbart!

Gerade in den nächsten zwei Wochen gelten strengere Regeln als vor den Ferien. Bitte helfen Sie uns weiterhin, dass alle Kinder die Regeln einhalten. Wir hoffen, dass wir die Regeln nach und nach lockern können, um immer mehr zu einem Regelbetrieb zurückkehren zu können.

In den ersten Schultagen werden wir die alten und neuen Regeln mit den Kindern intensiv besprechen. Sollten sich Kinder während des Unterrichtes oder der OGS-Zeit nicht an die Regeln halten, müssen sie umgehend von Ihnen abgeholt werden.

 

Herzliche Grüße

Ihre Wesselinger Grundschulleitungen

 

Liebe Rheinschuleltern,

„wir können den Wind nicht ändern,
aber wir können die Segel anders setzen“

Am Mittwoch dürfen wir die Rheinschulkinder (Klassen 2-4) wieder bei uns begrüßen. Die Kinder der ersten Klassen starten entweder am Donnerstag oder Freitag mit der Einschulungsfeier und kommen ab Montag 18.08. dann täglich zur Schule.

Wir freuen uns auf Ihre Kinder und hoffen, dass wir nach und nach immer mehr zu einem Regelbetrieb zurückkehren können.

Ihre Kinder der Klassen 2-4  können zwischen 7:45 Uhr und 8:15 Uhr zur Schule kommen. Bitte besprechen Sie mit Ihren Kindern, dass sie direkt in die Klassenräume gehen. Die Kinder der A-Klassen nehmen den Haupteingang über den Schulhof. Die Kinder der B-Klassen den Eingang an den Reckstangen.

Die Kinder der ersten Schuljahre treffen ihre Klassenlehrerin um 8:00 Uhr am jeweiligen Schultor, damit sie gemeinsam in den Klassenraum gehen können. Sicherlich wird es das ein oder andere abwartende Kind geben, dem es nicht so wohl ist, sich am Tor von den Eltern zu trennen. Das wissen wir und wir werden dann ggf. gemeinsam mit Ihnen eine Lösung finden. Leider dürfen Sie, liebe Eltern, derzeit ihre Kinder nicht bis in den Klassenraum bringen.

Die Kinder müssen, wie oben schon geschrieben, in der Schule eine Maske tragen. Vielleicht ist es sinnvoll, dass Sie Ihrem Kind jeweils eine Ersatzmaske einpacken.

Die Einschulungsfeiern finden getrennt nach den Klassen statt. Hierzu haben die Eltern unserer neuen Frösche und Raben bereits einen Einschulungsbrief erhalten. Bitte denken Sie daran, dass in diesem Jahr nur die Eltern an der Feier teilnehmen können und alle, auch die Kinder, während der Feier eine Maske tragen müssen.

Liebe Grüße aus der Rheinschule

Catharina Schwarz und Barbara Weinert