Archiv der Kategorie: Elternbriefe

Infos vom 24.6.2020

Liebe Eltern unserer Wesselinger Grundschülerinnen und Grundschüler,

 

wir hoffen sehr, dass wir nach den Sommerferien mit dem Regelunterricht starten können.  

 

In der Zeit vom 12.08.2020 bis zum 28.08.2020 planen wir in Wesseling eine Willkommenszeit.  

 

Nach der langen Zeit des Lernens auf Distanz und damit alle Kinder ruhig in das neue Schuljahr starten können, haben alle Schülerinnen und Schüler der Wesselinger Grundschulen in diesen Wochen hauptsächlich bei ihren Klassenlehrern bzw. Klassenlehrerinnen Unterricht. 


Die Kinder der Klassenstufe 1 haben 20 Stunden Unterricht pro Woche (Start 17.08.2020, vorher finden die Einschulungsfeiern getrennt nach Klassen statt).


Die Kinder der Klassenstufe 2 haben ebenfalls 20 Unterrichtsstunden pro Woche. Die Klassen 3 und 4 werden 25 Stunden unterrichtet.

 

Vorbehaltlich eines tatsächlichen Regelschulbetriebes nach den Sommerferien, finden an den Wesselinger Grundschulen die Einschulungen an zwei Tagen statt. Informationen zu den jeweiligen Terminen erhalten Sie von der Grundschule Ihres Kindes.

 

Aufgrund von Platzgründen (Abstand 1,5 m) in unserer Aula können nur zwei Personen pro Schulneuling an der Einschulungsfeier teilnehmen. Der Unterricht beginnt für alle Schulneulinge am Montag, den 17.8.2020!

 

Alle Planungen sind vorbehaltlich der Entwicklung des Infektionsgeschehens. Sollte sich etwas ändern, werden wir es in der letzten Ferienwoche auf den jeweiligen Homepages der Schulen veröffentlichen.

 

Wir wünschen Ihnen und uns, dass nach dieser ereignisreichen und oft so ungewissen Zeit, ein wenig Ruhe und Beständigkeit einkehrt.

 

Ihr Wesselinger Grundschulschulleitungen

Infos vom 11.6.2020

Liebe Rheinschuleltern, 

Ab Montag kehren wir zu einer täglichen Bordzeit für die allermeisten Rheinschulkinder zurück. Wir freuen uns darauf, Ihre Kinder zu unterrichten. Zu den Kindern, die weiter zu Hause segeln, werden die Lehrerinnen Kontakt halten und die Aufgaben zur Verfügung stellen. Das kann natürlich nicht in dem Umfang, wie bisher, geschehen. 

Obwohl wir uns nun täglich sehen, ist Einiges anders und ungewohnt. Wir werden versuchen, das Beste daraus zu machen. 

“Wir können den Wind nicht ändern 

aber wir können die Segel anders setzen.” 

 Ankunft am Morgen:
Bitte lassen Sie die Kinder ab Montag am jeweiligen Tor auf die Lehrerin warten. Gestaffelte Unterrichtszeiten sind vom Ministerium vorgegeben worden, um eine Durchmischung der Klassen zu vermeiden. Die Lehrerinnen werden die Kinder am Tor im Klassenverband abholen. Wir wissen, dass feste Uhrzeiten für einige von Ihnen schwierig umzusetzen sind. Leider können wir daran aktuell nichts ändern.  

Jacken/ Pantoffeln/Hausschuhe: 
Da die verschiedenen Klassen sich nicht durchmischen dürfen, nehmen die Kinder ihre Jacken mit in die Klassenräume. Pantoffeln werden nicht angezogen. Sie brauchen keine Pantoffeln mit in die Schule zu geben. 

Lüften/ Zwiebellook: 
Da wir häufig lüften, ziehen Sie Ihr Kind nach Möglichkeit zwiebellookgemäß an. 

Einsatz Lehrerinnen: 
Da die Lehrerinnen die Lerngruppen nicht wechseln sollen, wird die Klassenlehrerin und ggf. eine weitere Lehrerin (bei Teilzeitkräften) Ihre Kinder durchgängig unterrichten.  

Unsere neue Lehramtsanwärterin, Frau Tolle, hat uns im Präsenzunterricht in den Klassen 2 und 3 unterstützt. In den kommenden 10 Tagen wird sie in der Koalaklasse eingesetzt. 

Da es so keinen Fachunterricht geben kann, wird vorrangig Mathe, Deutsch, Sachunterricht unterrichtet.  

Weitere Angebote wird es in Form von Angeboten im Arbeitsplan geben. Sport/Schwimmen wird nicht stattfinden.  

Die Hausaufgaben werden integriert, sodass es keine weiteren Hausaufgaben geben wird. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, weiter an den allgemeinen SegeL-Zeitaufgaben zu arbeiten. Dies ist aber freiwillig. 

Abstandsregeln: 
Innerhalb der einzelnen Klassen gilt die Abstandsregel nicht mehr. Die Pausen werden die Kinder im Klassenverband auf Teilen des Schulhofs und zeitversetzt verbringen. 

Auf allen Fluren, auf den Toiletten und auf dem Schulhof (überall dort, wo es sein kann, dass Kinder aus unterschiedlichen Klassen zusammentreffen können) gilt die Abstandsregel weiterhin. Daher gibt es auch weiterhin das Einbahnstraßensystem und das Gebot einen Mund-Nasen-Schutz auf Fluren und auf dem Weg zu den Toiletten zu tragen.  

Für uns Lehrerinnen gilt die Abstandsregel mit Ausnahme innerhalb der eigenen Lerngruppe ebenfalls. Bitte besprechen Sie dies noch einmal mit Ihren Kindern. Die Kinder dürfen Ihre Lehrerin natürlich – mit Abstand- freundlich begrüßen. Auf Umarmungen bitte verzichten. 

Wir Lehrerinnen sind vom Ministerium angehalten, weiterhin zu Ihnen und zu den anderen Kolleginnen Abstand zu halten. 

Betretungsverbot: 
Weiterhin gilt ein Betretungsverbot der Schule.  

Jekits: 
Der Instrumentalunterricht findet ja bereits wieder statt. Für die Eltern der Klassen 2 wird es Montag und Dienstag eine Videokonferenz geben. Entsprechende Informationen haben Sie schon per Mail erhalten. 

Abschluss Klasse 4: 
Am letzten Tag wird es klassenintern Abschlussfeiern geben. Die Eltern und Geschwister dürfen dazu kommen. Weitere Informationen erhalten Sie von den Klassenlehrerinnen. 

Zukünftiges Schuljahr /zukünftiges erstes Schuljahr/ Einschulung: 
Hier haben wir leider noch keine Informationen. 

Krankheitsanzeichen /Regelverstöße:
Hier gelten weiterhin die Regeln, dass ein Kind – auch mit leichten Krankheitsanzeichen – nicht zur Schule kommen darf. Ebenfalls muss es zu Hause bleiben, wenn zu Hause (im Haushalt) Infektionen, die im Zusammenhang mit Covid19 stehen (u.a. Schnupfen, Hals- oder Kopfschmerzen, Husten, Durchfall, Bauchschmerzen) auftreten. 

Sollten sich im Unterricht Krankheitsanzeichen – auch leichte- zeigen, müssen wir Ihr Kind isolieren und durch Sie abholen lassen. 

Ebenfalls müssen sich Ihre Kinder weiterhin, außerhalb des Klassenverbands unbedingt an die Abstandsregel halten. Dies hat in den letzten Wochen, dank Ihrer und unserer Vorarbeit, sehr gut geklappt. Bei Verstößen sind wir angehalten, die Kinder abholen zu lassen. 

Zeugnisausgabe:
Ihre Kinder erhalten die Zeugnisse innerhalb der letzten Woche. Die Termine hatten wir so festgelegt, dass die Klassenstufen es jeweils an ihrem letzten Präsenztag erhalten hätten. Bei diesen Terminen bleiben wir aus schulorganisatorischen Gründen. Ihre Kinder bekommen somit an unterschiedlichen Tagen ihre Zeugnisse.  Aus aktuellem Anlass werden wir keine Abfrage durchführen, ob Sie das Zeugnis abholen oder wir es ihrem Kind mitgeben dürfen. Bitte geben Sie Ihrem Kind eine Hülle mit in die Schule, sodass das Zeugnis geschützt nach Hause gebracht werden kann. Den Kindern, die zu Hause arbeiten, wird das Zeugnis zugeschickt. 

Elternzeugnis:
Sie, liebe Eltern, haben in den zurückliegenden Wochen das Lernen Ihrer Kinder kontinuierlich begleitet und haben dabei viele Dinge beobachten können. Wir haben ein Elternzeugnis vorbereitet, in dem Sie Ihre Einschätzung zur Segelzeit Ihres Kindes vornehmen könnten. Ihre Kinder werden sich bestimmt freuen, wenn Sie das Zeugnis ausfüllen und uns bis Donnerstag, 18.6., wiederzukommen lassen könnten. Die Kinder erhalten das Elternzeugnis zusammen mit dem offiziellen Zeugnis in der letzten Schulwoche. 

Liebe Eltern, 
Wir hoffen nun an alles gedacht zu haben. Ansonsten wird sich das ein oder andere auch am Montag sicherlich klären. Wir selbst müssen uns auch auf die neuen Bestimmungen einlassen und gegebenenfalls das ein oder andere noch anpassen. 

Es ist schön, dass wir – auch auf Distanz – viele Möglichkeiten gefunden haben, miteinander in Kontakt zu bleiben. Einen ganz herzlichen Dank an die vielen netten und lieben Worte, die uns auf ganz unterschiedliche Art und Weise erreicht haben.  

Wir hoffen nun weiterhin auf immer mehr Normalität. 

Liebe Grüße 

Für das Rheinschulteam 

Catharina Schwarz und Barbara Weinert 

Infos vom 9.6.2020

Liebe Eltern der Wesselinger Grundschulen,

vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen und Sachlage bezüglich der Corona-Pandemie hält die Landesregierung – auch in Kenntnis des damit verbundenen organisatorischen Aufwands – die Wiederaufnahme eines verantwortungsvollen Normalbetriebs an den Grundschulen bzw. an den Schulen der Primarstufe ab dem 15. Juni 2020 für geboten.

Aufgrund der Vorgaben des MSB wird der Unterricht an allen Wesselinger Grundschulen mit zeitlichen Versetzungen beginnen und dementsprechend auch zeitversetzt enden.

Für die Klassen 1 und 2 wird es täglich vier Unterrichtsstunden (20 Wochenstunden) geben.  Die Klassen 3 und 4 erhalten vier bis fünf Unterrichtsstunden pro Tag (22 Wochenstunden). Innerhalb der Unterrichtsstunden ist bereits eine Lernzeit für alle Kinder integriert, sodass im häuslichen Bereich bzw. in der OGS-Zeit keine weiteren Arbeiten anfallen.


Auch ein OGS-Betrieb wird an den einzelnen Schulen angeboten, hierzu wird eine Bedarfsabfrage durch die OGS durchgeführt.

Aufgrund des Verbotes der Durchmischung ist es weiterhin notwendig, dass die Kinder auf dem Weg in die Klassen eine Mund-Nasen-Maske tragen. Dies ist auch auf den Fluren, auf Wegen in der Schule und in den sanitären Anlagen notwendig.

In den Pausen, welche die einzelnen Klassen klassenintern auf dem Schulhof verbringen, sind keine Mund-Nasen-Masken notwendig.

Es gilt weiterhin: Die Kinder dürfen keine Krankheitssymptome aufweisen. Wenn Ihr Kind krank ist, muss es zuhause bleiben. Sollten sich im Laufe des Schulvormittags Symptome zeigen, müssen Sie es abholen.

Die konkrete Ausgestaltung der Vorgaben und gemeinsamen Vereinbarungen wird auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angepasst.

Viele Grüße

Ihre Schulleiterinnen der Wesselinger Grundschulen

Infos vom 5.6.2020

Liebe Eltern der Wesselinger Grundschulen,

vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen und Sachlage bezüglich der Corona-Pandemie hält die Landesregierung – auch in Kenntnis des damit verbundenen organisatorischen Aufwands – die Wiederaufnahme eines verantwortungsvollen Normalbetriebs an den Grundschulen bzw. an den Schulen der Primarstufe ab dem 15. Juni 2020 für geboten.

 Ab Montag, 15. Juni 2020 gilt daher Folgendes:

  • In den Grundschulen kann ohne eine Teilung der Lerngruppen wieder im Klassenverband unterrichtet werden. Diese Schulen kehren damit grundsätzlich wieder zu einem Regelbetrieb mit Unterricht möglichst gemäß Stundentafel zurück. Unterrichtskürzungen sind dann in Erwägung zu ziehen, wenn dies aufgrund von Personalmangel unvermeidbar ist. In diesen Fällen ist sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler an der Ausweitung des Unterrichts gleichmäßig teilhaben.

     

  • Möglich ist die Rückkehr zum Regelbetrieb durch eine Neuregelung der infektionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen. Im Mittelpunkt steht hierbei ein schon in anderen Ländern verfolgtes Konzept. Hiernach werden nun konstante (Lern-)Gruppen gebildet und durch deren Trennung Durchmischungen vermieden werden. Für den Schulalltag bedeutet dies: Die Klassenverbände verbringen die Unterrichtszeit gemeinsam in ihrem Klassenraum. Unterrichtsangebote, die eine Durchmischung von Lerngruppen mit sich bringen würden, unterbleiben bis zum Beginn der Sommerferien.

     

  • Durch gestaffelte Anfangs- und Pausenzeiten muss eine Trennung der Lerngruppen auch außerhalb des Unterrichts gewährleistet werden. Wo dies aufgrund der organisatorischen oder baulichen Gegebenheiten nicht sicherzustellen ist, gilt auf den Verkehrsflächen, auf Pausenhöfen und im Sanitärbereich weiterhin das Abstandsgebot und, sofern unvermeidbar, das Gebot zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

     

  • Wie bisher sollen Dritte, also auch Eltern, das Schulgelände möglichst nicht betreten.

     

  • Überall dort, wo den Schülerinnen und Schülern aller Jahrgangsstufen wieder ein tägliches Unterrichtsangebot gemacht werden kann, endet die Notbetreuung mit Ablauf des 12. Juni 2020.

     

  • Unter Beachtung des Hygienekonzepts der Schule und der vorhandenen Kapazitäten wird auch der OGS-Betrieb sowie der Betrieb der sonstigen Betreuungsangebote wiederaufgenommen. Einschränkungen wird es durch die Notwendigkeit der Bildung konstanter Gruppen und die zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten geben müssen. Schulleitung und OGS-Leitung entscheiden gemeinsam, welche Regelungen für die Teilnahme getroffen werden. Inwieweit eine Verpflegung sichergestellt werden kann, ist vor Ort zu entscheiden. Die für die Sommerferien vorgesehenen OGS-Angebote werden ebenfalls unter Beachtung geltender Infektionsschutzregeln durchgeführt.

 

Wie wir konkret die neuen Vorgaben umsetzen werden, erfahren Sie von uns im Laufe der kommenden Woche. Es wird einen neuen Stundenplan geben.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende

Ihre Schulleiterinnen der Wesselinger Grundschulen

Wir sind für euch da!

Liebe Rheinschuleltern, 
liebe Rheinschulkinder, 
 

wir haben uns sehr gefreut jetzt (fast) alle Rheinschulkinder schon einmal wiedergesehen zu haben. Wir hatten auch den Eindruck, dass sich alle Kinder auf ein Wiedersehen gefreut haben, auch wenn das so eine ganz andere Rheinschule ist, als vor der „Coronazeit“. Hier hat sich aufgrund der neuen Hygienevorschriften leider viel geändert. Wir versuchen hier aber an altbekannte Rheinschuldinge (Tagesplan, Vorstellen, …) anzuschließen.  
Die Kinder halten sich toll an die neuen Regeln. Alle wissen gut Bescheid, dass dies nun eine besondere Zeit ist und geben sich viel Mühe an alles zu denken.   

Danke, liebe Rheinschulkinder, dass ihr das so toll macht!  

Für den Präsenztag in der Schule mussten wir die Klassen in kleinere Gruppen aufteilen, um den Abstand von 1,50 m einhalten zu können. Für die Tage, an denen die Kinder zu Hause Lernen hat das Rheinschulteam die SegeL-Zeit (selbstgesteuertes Lernen) entwickelt (siehe Homepage).  

Ihre Rückmeldungen zeigen uns, wie vielfältig und unterschiedlich bunt Ihre häuslichen Situationen derzeit sind und dass Sie vor ganz unterschiedlichen Herausforderungen stehen. Dies versuchen wir bei der Planung der SegeL Zeit zu berücksichtigen. 

In der einen Familie wird gerade der Alltag organisiert, weil die Eltern arbeiten oder im Homeoffice nebenbei die Kinder betreuen. Hier ist sicherlich nicht so viel Zeit, um alle Aufgaben der SegeL Zeit zu bearbeiten. Das ist okay. Machen Sie nur so viel, wie Sie schaffen. Wichtig ist, dass die SegeL Zeit nicht zusätzlichen Stress bedeutet. 

Die nächste Familie hat gerade Existenzängste. Ihre Kinder merken das. Sicherlich ist hier das Auffangen der Kinder wichtiger als alle Aufgaben zu lösen. Aber auch wenn ein Kind zum Beispiel ein Tagebuch führt oder mit Ihnen über seine Ängste redet, erweitert es seine Fähigkeiten im Bereich Sprachgebrauch. 

In einer anderen Familie arbeiten die Kinder sehr selbstständig und erarbeiten umfassende Projekte. In jedem Projekt erweitern die Kinder ihre Lese- und Schreibfähigkeiten und nebenbei erwerben sie neues Wissen sowie Schlüsselqualifikationen. 

Wieder eine andere Familie kann sich sehr individuell um die Lernzeit der Kinder kümmern. Weiterführende Aufgaben finden Sie in der allgemeinen SegeL Zeit. (Sachrechenaufgaben, eigene Texte schreiben und überarbeiten, Mathepirat…) Gerade hier können Sie einen Schwerpunkt auf das selbstständige Lernen legen. Lassen Sie ihr Kind selbstständig weiterführende Aufgaben auswählen und sich zum Schluss einschätzen. Dies stärkt die Schlüsselkompetenzen. 

Hier schauen Sie als Eltern, was Ihrer Situation angemessen, umgesetzt werden kann.  

Danke, liebe Eltern, dass Sie alle neuen „Coronaregeln“ mittragen und Ihre Kinder so gut auf das vorbereitet haben (das Video geschaut, über neue Regeln gesprochen), was sie hier an dem einen Schultag in der Rheinschule erwartet. 

Liebe Eltern,
habt bitte keine Angst,
weil eure Kinder so lange
den Schulunterricht verpassen.
Nutzt diese Zeit mit anderen wichtigen Dingen.
Bringt ihnen das Kochen bei,
das Öl im Auto zu überprüfen,
Wäsche zu waschen,
andere mit Respekt zu behandeln,
einen Knopf anzunähen.
Pflanzt mit ihnen Blumen,
malt mit ihnen Steine an
und legt diese für andere aus.
Macht lustige Dinge mit ihnen und
erzählt ihnen von eurer Kindheit.

Denn nicht alles was man im Leben braucht
wird im Klassenzimmer gelehrt.

(Gallus-Schule-Grünberg)

Es gibt viele Fragen zur Leistungsbewertung und zum Zeugnis. Gesichert ist, dass sich kein Kind gegenüber dem Halbjahr verschlechtert. Die Leistungsbewertung richtet sich, auch im dritten und vierten Schuljahr – obwohl es hier ein Halbjahreszeugnisse gab – auf das gesamte Schuljahr. Die Lehrerinnen werden positive Beobachtungen aus der Bordzeit (Präsenzunterricht) mit in das Zeugnis aufnehmen. Wir werden Ihnen als Eltern die Gelegenheit geben, auf freiwilliger Basis, Ihre Beobachtungen zu notieren. Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie von uns. 

Für uns alle waren die letzten Wochen und Tage ganz neue Erfahrungen. Und auch der Start in das „rollierende Schulsystem“ war für uns alle ungewohnt. Wir sind aber zuversichtlich, dass wir auch diese Zeit miteinander gestalten werden. Melden Sie sich bei Fragen direkt bei den Klassenlehrerinnen Ihrer Kinder.  

Vieles ist ganz neu und ungewohnt, aber gemeinsam werden wir auch durch diese „besondere“ Zeit kommen. 
 
Bleiben Sie gesund & fröhlich! 
 
Ihr Rheinschulteam 

Die ersten Kindern dürfen wieder in die Rheinschule kommen

Jetzt dürfen die ersten Kinder schon wieder in die Rheinschule kommen.

Wir freuen uns auf euch!

Aber es wird ganz schön anders sein, als wir das kannten. Es gibt viele neue Regeln. 

Kommt ihr zum Unterricht?  – Im Raum Katze oder Igel –> folgt den grünen Fischen
– Im Raum Rabe, Frosch oder Wal? –> folgt den blauen Fischen

Kommt ihr zur Notbetreuung? —> folgt den roten Fischen

 

Notbetreuung

Die bisherige Notbetreuung wird fortgesetzt und in einem angemessenen Umfang ab dem 23.04.2020 auf weitere Bedarfs- und Berufsgruppen ausgeweitet.
Ob die erweiterte Notbetreuung ab dem 23.04.2020 auf Sie zutrifft, können Sie einer Liste entnehmen, welche Sie unter:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-04-17_anlage_2_zur_coronabetrvo_ab_23.04.2020.pdf
entnehmen. 
Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die zu den genannten Bedarfs- und Berufsgruppen gehören, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können. 

Ab dem 27.04.2020 wird das Angebot der Notbetreuung zudem auf folgende Bedarfsgruppen ausgeweitet:

„Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.“ (16. Schulmail des MSB NRW zum Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen)

Link zu den Formularen der Stadt Wesseling

Sollten Sie nun Betreuungsbedarf haben, melden Sie sich bitte zeitnah per Mail (Rheinschule@wesseling.de). Aufgrund des Betretungsverbotes bitten wir Sie, die Formulare so schnell wie möglich an uns zu mailen oder diese in unseren Briefkasten am Schultor einzuwerfen. Wir melden uns bei Ihnen.
Weiterhin gilt: Bitte gehen Sie verantwortungsvoll damit um und bedenken Sie immer, dass es sich um eine Notbetreuung handelt. Nehmen Sie diese bitte nur in Anspruch, wenn andere Lösungen ausgeschlossen sind. So tragen alle dazu bei, die sozialen Kontakte möglichst zu reduzieren.

Viele Grüße und geben Sie auf sich acht!

Catharina Schwarz
Rektorin