Beurlaubungen

Aus wichtigen Gründen können Sie die Schule bitten, Ihr Kind zu beurlauben. Dazu müssen Sie die Beurlaubung schriftlich (mindestens eine Woche vorher) bei der Klassenlehrerin beantragen. Der Unterrichtsstoff ist vor- bzw. nachzubereiten.

Unmittelbar vor und nach den Ferien kann nur in ganz besonderen Ausnahmefällen (dies ist schriftlich nachzuweisen) beurlaubt werden.