Aus wichtigen Gründen können Sie die Schule bitten, Ihr Kind zu beurlauben. Dazu müssen Sie die Beurlaubung schriftlich (mindestens eine Woche vorher) bei der Klassenlehrerin beantragen. Der Unterrichtsstoff ist vor- bzw. nachzubereiten.
Unmittelbar vor und nach den Ferien kann nur in ganz besonderen Ausnahmefällen (dies ist schriftlich nachzuweisen) beurlaubt werden.