Elternmitwirkung

Bei den Klassenpflegschaftssitzungen werden zwei Elternvertreter/ Elternvertreterinnen gewählt. Dies sind die Ansprechpartner/ Ansprechpartnerinnen für Sie als Eltern.

Gleichzeitig bilden diese die Schulpflegschaft. „Die Schulpflegschaft  vertritt die Interessen der Eltern bei der Bildungs- und Erziehungsarbeit.“ (BASS)

Die Schulpflegschaft wählt aus ihrer Mitte die Mitglieder der Schulkonferenz. Die Schulkonferenz setzt sich zu gleichen Teilen aus Lehrerinnen und Eltern zusammen. Den Vorsitz führt die Schulleiterin.

Die Schulkonferenz entscheidet u.a. in folgenden Angelegenheiten:

  • Schulprogramm
  • Festlegung beweglicher Ferientage
  • Einführung von Lernmitteln
  • Grundsätze über die Verteilung der Hausaufgaben
  • Information/ Beratung
  • Wahl der Schulleiterin/ des Schulleiters
  • Mitwirkung beim Schulträger
  • Erlass einer Schulordnung
  • Ausnahmen Alkoholverbot
  • Empfehlung zum Tragen einheitlicher Schulkleidung