Kleidung:
„Sportkleidung muss ausreichende Bewegungsfreiheit ermöglichen und darf nicht hinderlich sein.“
Sporthose und T-Shirt erfüllen diesen Zweck – Kleidung, wie sie während des übrigen Schultages getragen wird, dagegen nicht. Die Kindersollen feste Sportschuhe mit heller Sohle tragen.
Schmuck:
„Im Schulsport dürfen Schmuck, Piercingschmuck und Uhren nicht getragen werden.“ … „Können Schmuckstücke nicht abgelegt werden, sind diese mit einem Pflaster abzukleben.“
Da den SportlehrerInnen im Falle des Nichtbeachtens dieser Vorschrift grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann, bitten wir Sie darauf zu achten, dass Ihr Kind an den im Stundenplan ausgewiesenen Sporttagen keinen Schmuck trägt. Für Schmuckstücke, die verloren gehen, können wir leider keine Haftung übernehmen.
Und noch eine Bitte: SchülerInnen sollten im Sportunterricht lange Haare mit einem Haargummi zusammen binden. Es hat sich als günstig erwiesen, wenn diese SchülerInnen immer ein Haargummi in ihrem Sportbeutel haben.
Die Beachtung der o.a. Vorschriften sind die Grundvoraussetzung für die Teilnahme Ihres Kindes am Schulsport. Wir bitten Sie herzlich, uns zu unterstützen, da es weder in Ihrem noch in unserem Sinne sein kann, dass wir Kinder aus Sicherheitsgründen vom Sportunterricht ausschließen müssen.