Alle Beiträge von Rheinschule

Informationen vom 8.1.2021

Liebe Eltern,

wie Ihnen ja bereits mitgeteilt wurde, ist ab Montag, 11.01.2021 bis einschließlich 31.01.2021 der Präsenzunterricht in NRW vollständig ausgesetzt.

Für die Kinder gilt, dass sie im Distanzlernen zu Hause arbeiten. Kinder, die zu Hause nicht betreut werden können, können für die Notbetreuung in der Schule angemeldet werden.

Das Land NRW hat den Schulen den Auftrag gegeben in erster Linie den Distanzunterricht durchzuführen. Für die Beaufsichtigung der Betreuungsgruppen sollen vor allem „sonstiges schulisches Personal“ in Betracht gezogen werden, aber auch ggf. ein Teil der Lehrkräfte. Die OGS und die Lehrer*innen haben dem Schulträger hier ihre Unterstützung zugesagt.

Im Moment laufen an allen Schulen die Anmeldungen für die Notbetreuung und es kann noch nicht abgeschätzt werden, für wie viele Kinder an den jeweiligen Schulen eine Notbetreuung angeboten werden muss. Allerdings zeichnet sich jetzt schon ab, dass ein hoher Bedarf für die Notbetreuung vorhanden ist.

Für die Tage Montag 11.01.2021 und Dienstag, 12.01.2021 haben wir Wesselinger Schulleiterinnen in Beratung mit dem Schulträger und den jeweiligen OGS-Trägern Folgendes vereinbart.

–> Die Notbetreuung am Montag und Dienstag wird vor Ort an den einzelnen Schulen durchgeführt (Lehrkräfte/OGS). Bitte beachten Sie, dass die Betreuung nur um acht Uhr starten kann. Zu den von Ihnen angegebenen Uhrzeiten schicken wir die Kinder raus.

Da die Lehrkräfte am Montag und Dienstag, aufgrund der hohen Anmeldezahlen in der Notbetreuung eingebunden sind, wird der Distanzunterricht erst am Mittwoch starten. Sie bekommen voraussichtlich am Dienstagabend Unterrichtsvorschläge durch die Lehrerinnen.

Bitte geben Sie Ihren Kindern für diese beiden Tage (Montag und Dienstag) ausreichend Spielmaterialien mit, mit denen sie sich alleine beschäftigen können.

Die Kinder müssen durchgängig einen Mindestabstand von 1,5 m einhalten und eine Maske tragen.

Notbetreuung ab Mittwoch:

Wenn jede Schule abschätzen kann, wie viele Kinder in die Notbetreuung gehen, können wir in die konkrete Planung und Organisation gehen. Dennoch möchten wie Sie bereits jetzt über einige bereits festgelegte Punkte informieren:

  1. Die Notbetreuung findet grundsätzlich ab 8.00 Uhr statt. Andere Startuhrzeiten können wir nicht anbieten.
  2. DieNotbetreuungendetentwederum12.00Uhr,14.00Uhr,15.00Uhroder 16.00 Uhr.
  3. Es wird kein warmes Mittagessen geben, die Kinder werden mittags mit Lunchpaketen von der OGS versorgt.
  4. Bis Dienstag wird geklärt, wer die Notbetreuung durchführen wird. Dies können entweder Sozialpädagogische Fachkräfte, Schulsozialarbeiter*innen, OGS Mitarbeiter*innen oder Lehrkräfte sein. Sollte der Einsatz von Lehrpersonen in der Notbetreuung notwendig sein, werden wir den Distanzunterricht entsprechend kürzen.
  5. Im Rahmen der Notbetreuung haben die Kinder die Möglichkeit ihre Materialien aus dem Distanzunterricht zu bearbeiten. Eine Bearbeitung von digitalen Unterrichtsmaterialien ist während der Notbetreuung nicht möglich. Es wird nur eine Beaufsichtigung und kein Unterricht stattfinden.
  6. Die Kinder müssen durchgängig einen Mindestabstand von 1,5 m einhalten und eine Maske tragen.

Kinder, die einen Integrationshelfer/ eine Integrationshelferin haben, können mit diesem/dieser entweder die Betreuung zu Hause vereinbaren oder bekommen einen Klassenraum zur Verfügung gestellt. Bitte kontaktieren Sie den/ die Integrationshelfer/in.

Die Maßnahmen der Landesregierung dienen der Kontaktreduzierung, um die seit fast einem Jahr grassierende weltweite Corona-Pandemie einzudämmen. Frau Ministerin Gebauer hat sowohl in der Pressekonferenz am vergangenen Mittwoch, als auch in ihrer Schulmail von Donnerstag dringend appelliert, dass Eltern ihre Kinder soweit möglich zu Hause betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. In unserem letzten Schreiben haben wir Schulen ebenfalls an Sie als Eltern appelliert zu überprüfen, ob Sie Ihr Kind im häuslichen Bereich selbst betreuen können und erneuern unseren Appell hiermit nochmals.

Bitte teilen Sie uns, sofern Sie sich für die Notbetreuung angemeldet haben, bis Sonntag 15:00 Uhr mit, zu welcher Endzeit wir Ihre Kinder entlassen sollen.

Am Dienstag treffen sich die Schulleiterinnen, die OGS Koordinatorinnen und das Schulverwaltungsamt erneut. Im Anschluss erhalten Sie Informationen, wie die Notbetreuung ab Mittwoch organisiert wird.

Herzliche Grüße
Ihre Wesselinger Grundschulleiterinnen

Informationen vom 7.1.2020

Liebe Eltern, 

auch mit Beginn des neuen Jahres stehen wir wieder vor einigen Herausforderungen, die wir versuchen werden, gemeinsam zu meistern. Trotz der schwierigen Situation sollten wir versuchen nach vorne zu blicken und darauf hoffen, dass die Zeit im Frühjahr / Sommer wieder unbeschwerter wird und dann auch wieder ein „normaleres“ Schulleben möglich ist.

Sie haben gestern in den Medien vermutlich die Entscheidungen der Landesregierung zum Schulbetrieb bis zum 31.01.2021 gehört. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter https://www.schulministerium.nrw.de/startseite/regelungen-fuer-schulen-vom11-bis-31-januar-2021

Für den Zeitraum bis zum 31. Januar 2021 ist der Präsenzunterricht ausgesetzt. Es findet in allen Schulen und allen Jahrgangsstufen Distanzunterricht statt. In diesem Zeitraum werden keine Klassenarbeiten geschrieben. 

In der Dienstbesprechung der Wesselinger Schulleitungen am morgigen Freitag werden wir überlegen, wie und wo die Notbetreuung organisiert wird und uns auf Eckpunkte bezüglich des Distanzunterrichts verständigen. Hierzu erhalten Sie zeitnah weitere Informationen. 

Die Ministerin betonte, dass auch die Schulen einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten müssen. Das Ziel der Maßnahmen ist die Kontaktvermeidung und damit die größtmögliche Gesundheit aller. Damit es Ihnen als Eltern möglich ist, Ihr Kind zu Hause zu betreuen, werden Ihnen bis zum 31.01.2021 zusätzliche Sonderurlaubstage zur Verfügung gestellt (10 pro ArbeitnehmerIn / 20 bei Alleinerziehenden). Wir bitten Sie sehr, diese Möglichkeit in Absprache mit Ihrer Arbeitsstelle zu nutzen. Bitte beachten Sie hierzu unbedingt das wichtige Schreiben der Stadt!

Sollte es jedoch unvermeidbar sein, dass Ihr Kind betreut werden muss, so teilen Sie uns dies bitte zunächst per Mail bis Freitag, 08.01.2021 12.00 Uhr, mit. Das entsprechende Formular finden Sie im Anhang.

Wir allen haben sehr gehofft, dass wir nächste Woche unseren Präsenzunterricht hier in der Schule fortsetzen dürfen, aber wir werden nun das Beste aus der Situation machen und unsere Schulkinder bestmöglich im Lernen auf Distanz begleiten und unterstützen!

Am Dienstag werden Sie Aufgaben für den Distanzunterricht von den Lehrerinnen erhalten.

Liebe Grüße

Ihr Rheinschulteam

Erinnerungen

Vieles ist und war anders im sich dem Ende neigenden Jahr!

Vieles hat Angst gemacht. An viele Dinge mussten wir uns gewöhnen.

Umso wichtiger, dass wir versuchen, auch die schönen Dinge des vergangenen Jahres nicht zu vergessen und vielleicht sogar in den Mittelpunkt zu rücken.

Wir wünschen Ihnen, dass Sie die Zeit finden, für einen Moment die Sorgen loslassen zu können.

Genießen Sie im Familienkreis die vielen kleinen schönen Momente.

Passen Sie auf sich und Ihre Lieben auf!
Wir wünschen Ihnen einen guten Start in das neue Jahr.

Ihr Rheinschulteam

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Urfelder Sankt Martin in der Rheinschule

„Es ist wichtig, dass man trotz Maskenpflicht und Abstandhalten nicht den Spaß und die Freude verliert.“, sagte St. Martin unseren Rheinschülerinnen und Rheinschülern bei seinem Besuch auf unserem Schulhof.

Herr Keuth hatte ein kleines Feuer in einer Schale angezündet. Während des gestaffelten Unterrichtsbeginn durften unsere Schülerinnen und Schüler am Martinsfeuer in ihre Klassenräume gehen und dabei bekannte Martinslieder hören.

Im Anschluss standen die Kinder klassenweise um das Feuer herum, um St. Martin ihre selbstgebastelten Laternen zu präsentieren. Gemeinsam klatschten sie Martinslieder. Die Vierer boten St. Martin als Dank ein Rhythmuslied dar.

Auch wenn unser St. Martin, Mathias Engels, gleich vier Mal, jeweils für jede Klassenstufe, die Hoffnung ausdrückte, dass wir nächstes Jahr wieder mit hell erleuchteten Laternen durch Urfeld ziehen dürfen, war es den Kindern und auch uns Lehrerinnen anzumerken, wie schön es ist, auch in abgewandelter Form St. Martin zu feiern.

Natürlich brachte St. Martin für jedes Kind einen Weckmann mit, die der Ortsauschuss Urfeld gespendet hatte. Hierfür einen ganz lieben Dank an den Urfelder Ortsausschuss unter Vorsitz von Bernd Engels und dem Organisator Stephan Hahn.

Der Förderverein der Rheinschule – unter Vorsitz von Thomas Luy – hatte für jedes Rheinschulkind eine kleine gesunde Tüte mit Obst und einem kleinen Licht – einer Taschenlampe – gepackt. Einen ganz lieben Dank für die Organisation und natürlich an die fleißigen Packerinnen und Packer.

 

 

Ungewöhnliche Zeiten – ungewöhnliche Maßnahmen – außergewöhnliches Engagement

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Unser Hausmeister hat uns, damit die Kinder bei gutem Wetter auch draußen arbeiten können, Holzbänke gezimmert!

Außerdem hat er uns Plexiglasspuckschutze gebaut. Einmal für Kinder aus Risikofamilien und damit die Kinder zu uns Lehrerinnen die Abstandsregel auch unterschreiten dürfen.

Lieben Dank an unseren Hausmeister Thomas Keuth.

Lieben Dank auch an unseren Förderverein, der die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt hat.

„Keine halben Sachen“ – Eröffnung unserer neuen Schulbücherei

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Keine halben Sachen war das diesjährige Karnevalsmotto der Rheinschule. Auch vor dem Hintergrund immer weiter steigender Zahlen von OGS Kindern sind wir dabei unsere Räume so umzugestalten, dass die Kinder sich weiterhin wohlfühlen.

Die einzelnen Klassenstufen teilen sich jeweils zwei Klassenräume und die jeweils dazwischenliegenden Gruppenraum. Unsere sogenannten Jahrgangsinseln werden zum Treffpunkt der jeweiligen Stufen. Zwei Gruppenräume wurden im vergangenen Jahr schon entsprechend durch neues Mobiliar umgestaltet und berücksichtigen die Bedürfnisse der Kinder zum einen nach Ruhe aber auch beispielsweise zum Bauen und für Rollenspiele.

In gemeinsamen Planungssitzungen mit OGS, der Schule und der Stadt wurden Nutzungskonzepte für weitere Räume ausgearbeitet. Nach und nach sollen so den Kindern vielfältige Möglichkeiten für den Vor- und Nachmittagsbereich geboten werden.

Den ersten Raum konnten wir gestern in Betrieb nehmen. Der Träger unserer OGS –Rapunzel hat Mittel für entsprechendes Mobiliar zur Verfügung gestellt, um eine Bücherei/ einen Ruheraum zu schaffen.

Unsere ehemalige Lehramtsanwärterin, Annika Schulz, hat fleißig Verlage und Kinderbuchautoren und Autorinnen angeschrieben, und so einen Fundus an Kinderbüchern gesammelt. 

Unsere OGS-Leitung Frau Rosinski hat in den Herbstferien sehr fleißig gewerkelt, gebastelt und geräumt, um den ehemaligen OGS Raum zu einer durchdachten und den Bedürfnissen der Kinder entsprechenden, strukturierten Bücherei umzugestalten.

Für die Umgestaltung weiterer Räume wurden bereits Pläne ausgearbeitet. So ist z.B. ein Kreativraum und ein Bewegungsraum in Planung. Hier hat unser Förderverein schon grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, um uns finanziell zu unterstützen.

Ein komplettes „Ganzes“ würde entstehen, wenn wir ein Kinderestaurant einrichten dürfen, in der die Kinder in Ruhe und in einer vernünftigen Atmosphäre essen können.

Auch im Sinne von Schule und OGS

„Keine halben Sachen“ – 100 % Rheinschule

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Infos vom 23.10.2020

Liebe Eltern,

Der Bürgermeister hat vor dem Hintergrund der gestiegenen Fallzahlen das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung angeordnet. Ab Montag gilt wieder eine Maskenpflicht zusätzlich im Unterricht. Die Kinder dürfen die Masken auf ihrem festen Sitzplatz abnehmen. Dies gilt für die Klassen 2-4. Die Kinder des ersten Schuljahrs dürfen freiwillig eine Maske tragen.

Sollte ein Kind aus medizinischen Gründen vom Tragen einer Maske befreit werden, so ist ein Antrag unter Beilage eines entsprechenden medizinischen Gutachtens bei der Schulleitung zu stellen. Es muss gewährleistet werden, dass Kinder ohne Mund-Nasenschutz dann den Mindestabstand von 1,5m zu den anderen Kindern und zur Lehrerin eingehalten wird.

Liebe Eltern, bitte achten Sie auch noch einmal auf dem Schulweg und vor dem Schulgelände auf die Einhaltung des Mindestabstands.

Auch wenn wir wieder sehr auf den Mindestabstand, das Tragen einer Maske und die allgemeinen Hygienevorschriften achten müssen, freuen wir uns darauf, Ihre Kinder am Montag in der Schule zu begrüßen.

Liebe Grüße
Catharina Schwarz und Barbara Weinert

20.10.2020

Liebe Eltern,

bevor der Unterricht nach den Herbstferien beginnt, möchten wir Sie heute über den Inhalt der aktuell geltenden Schulmail vom 8.10.2020 informieren.

Allerdings ist kurz vor dem Ferienende mit einer erneuten Schulmail zu rechnen. Wir werden Sie informieren.

  • Lüften

Das Ministerium sieht folgende Regelung zum Thema Lüften vor:

„Das Lüften der Schulräume hat nachweislich großen Einfluss auf die Verminderung der Viruslast und trägt zur maßgeblichen Reduzierung des indirekten Infektionsrisikos bei. Eine wirksame und regelmäßige Durchlüftung der Räume muss daher sichergestellt sein. Als Richtwert kann gelten: alle 20 Minuten und nach jeder Unterrichtsstunde für mindestens 5 Minuten. Kann eine wirksame Belüftung nicht gewährleistet werden, kommen solche Räume für den regelmäßigen Aufenthalt einer Mehrzahl von Personen nicht in Betracht.“

Da wir nun verpflichtend sind, die Klassenräume sowohl während der Pausen als auch alle 20 Minuten während des Unterrichtes zu lüften, bitten wir Sie, Ihre Kinder entsprechend warm zu kleiden bzw. zusätzliche warme Kleidung (Jacke/Schal/Mütze/Handschuhe) mit in die Schule zu geben.

  • Mund-Nase-Bedeckung

„Die CoronaBetrVO in der seit dem 01. Oktober 2020 geltenden Fassung (vgl. https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200930_coronabetrvo_ab_01.10.2020.pdf) sieht hierzu vor, dass die Verpflichtung zum Tragen einer MNB für alle Personen gilt, die sich im Rahmen der zulässigen schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten.“

Zurzeit dürfen Grundschulkinder die Masken im Klassenverband abnehmen. Freiwillig darf die Maske selbstverständlich getragen werden.

Darüber hinaus kann die Schulleitung aus medizinischen Gründen von der Pflicht, eine MNB zu tragen, befreien. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen bedarf es für diesen Nachweis grundsätzlich der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Attests, das gewissen Mindestanforderungen genügen muss. Aus dem Attest muss sich regelmäßig jedenfalls nachvollziehbar ergeben, welche konkret zu benennenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf Grund der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Schule alsbald zu erwarten sind und woraus diese im Einzelnen resultieren.

Falls bei Ihrem Kind ein medizinischer Grund vorliegt, so beantragen Sie die Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung, unter Beilage eines entsprechenden Attests bei der Schulleitung.

Sollte die Stadt Wesseling für den Start nach den Herbstferien eine Verfügung zum Tragen der Masken im Unterricht erlassen, so werden wir Sie hierüber informieren.

  • Betretungsverbot/ Elternsprechtag

Die Eltern dürfen im Rahmen der Schulmitwirkungsgremien (Schulpflegschaft/ Schulkonferenz) die Schule betreten. Darüber hinaus besteht weiterhin ein Betretungsverbot für Eltern. Wir werden daher den Elternsprechtag – anders als bisher angekündigt-nur telefonisch durchführen. Ausnahmen können AO-SF – Gespräche und Hilfeplangespräche sein.

  • Schutz vorerkrankter Angehöriger, die mit Schülerinnen und Schülern in häuslicher Gemeinschaft leben

Das Ministerium sagt hierzu Folgendes:

„Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Großeltern oder Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine relevante Erkrankung, bei der eine Infektion mit SARS-Cov-2 ein besonders hohes gesundheitliches Risiko darstellt, besteht, sind vorrangig Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb der häuslichen Gemeinschaft zum Schutz dieser Angehörigen zu treffen.

 Die Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht kann zum Schutz ihrer Angehörigen nur in eng begrenzten besonderen Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankungdie konkret zu erwartenden Beeinträchtigungen und die Grundlage der attestierten ärztlichen Einschätzung ergeben. [ … ]

 Eine Entbindung von der Teilnahme am Präsenzunterricht kommt vor allem dann in Betracht, wenn sich die oder der Angehörige aufgrund des individuellen Verlaufs ihrer oder seiner Vorerkrankung vorübergehend in einem Zustand erhöhter Vulnerabilität befindet. Die Verpflichtung der Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am Distanzunterricht und zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.

 Diese Grundsätze gelten ebenso bei Anträgen auf Entbindung von der Teilnahme am Präsenzunterricht.“

  • Rückkehr von Schülerinnen und Schülern aus Risikogebieten/Schulpflicht

Bitte denken Sie daran, dass Sie sich bei der Rückkehr aus einem Risikogebiet (außerhalb Deutschlands) nach den Ferien in Quarantäne begeben müssen. Dazu haben Sie vor den Ferien eine entsprechende Information von uns erhalten.

  • Sportunterricht unter Coronabedingungen

Nach den Ferien wird der Sportunterricht größtenteils wieder möglich sein.  Die Stadt Wesseling hat die meisten Hallen für den Sportunterricht frei gegeben. Bitte geben Sie Ihren Kindern einen Turnbeutel mit in die Schule.

Wir denken, dass wir in den nächsten Tagen weitere Informationen vom Ministerium erhalten werden. Wir werden Sie dementsprechend informieren.

Liebe Grüße
Catharina Schwarz und Barbara Weinert