Notbetreuung

Die bisherige Notbetreuung wird fortgesetzt und in einem angemessenen Umfang ab dem 23.04.2020 auf weitere Bedarfs- und Berufsgruppen ausgeweitet.
Ob die erweiterte Notbetreuung ab dem 23.04.2020 auf Sie zutrifft, können Sie einer Liste entnehmen, welche Sie unter:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-04-17_anlage_2_zur_coronabetrvo_ab_23.04.2020.pdf
entnehmen. 
Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die zu den genannten Bedarfs- und Berufsgruppen gehören, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können. 

Ab dem 27.04.2020 wird das Angebot der Notbetreuung zudem auf folgende Bedarfsgruppen ausgeweitet:

„Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.“ (16. Schulmail des MSB NRW zum Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen)

Link zu den Formularen der Stadt Wesseling

Sollten Sie nun Betreuungsbedarf haben, melden Sie sich bitte zeitnah per Mail (Rheinschule@wesseling.de). Aufgrund des Betretungsverbotes bitten wir Sie, die Formulare so schnell wie möglich an uns zu mailen oder diese in unseren Briefkasten am Schultor einzuwerfen. Wir melden uns bei Ihnen.
Weiterhin gilt: Bitte gehen Sie verantwortungsvoll damit um und bedenken Sie immer, dass es sich um eine Notbetreuung handelt. Nehmen Sie diese bitte nur in Anspruch, wenn andere Lösungen ausgeschlossen sind. So tragen alle dazu bei, die sozialen Kontakte möglichst zu reduzieren.

Viele Grüße und geben Sie auf sich acht!

Catharina Schwarz
Rektorin